{"id":15,"date":"2021-07-01T11:08:26","date_gmt":"2021-07-01T09:08:26","guid":{"rendered":"https:\/\/carlofon-shop.de\/shop\/agb\/"},"modified":"2021-07-01T20:09:58","modified_gmt":"2021-07-01T18:09:58","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/carlofon-shop.de\/shop\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"[et_pb_section fb_built=&#8221;1&#8243; _builder_version=&#8221;4.9.7&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221;][et_pb_row _builder_version=&#8221;4.9.7&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221;][et_pb_column _builder_version=&#8221;4.9.7&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; type=&#8221;4_4&#8243;][et_pb_text _builder_version=&#8221;4.9.7&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; hover_enabled=&#8221;0&#8243; sticky_enabled=&#8221;0&#8243;]\n<header class=\"page-header\">\n<h1 class=\"ot-innerpagetitle\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n<\/header>\n<section id=\"content\" class=\"page-content page-cms page-cms-3\">\n<h2>\u00a7 1 Allgemeines \u2013 Geltungsbereich \u2013 Schriftformerfordernis<\/h2>\n<p>(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich \u2013 auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Besteller. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausf\u00fchren oder Zahlungen annehmen.<\/p>\n<p>(2) Alle Vereinbarungen, die zum Vertragsschlu\u00df f\u00fchren und Vertragsinhalt sein sollen, bed\u00fcrfen der Schriftform, einschlie\u00dflich von Vereinbarungen, durch die der Vertrag nachtr\u00e4glich ge\u00e4ndert wird.<\/p>\n<p>(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern im Sinn von \u00a7 310 Abs. 1 BGB.\u00a0<\/p>\n<h2>\u00a7 2 Angebot \u2013 Annahme<\/h2>\n<p>(1) Sofern von uns nicht anders angegeben, sind unsere Angebote unverbindlich und freibleibend.<\/p>\n<p>(2) Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich best\u00e4tigt oder tats\u00e4chlich ausgef\u00fchrt worden sind.<\/p>\n<p>(3) An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie d\u00fcrfen Dritten nur mit unserer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung zug\u00e4nglich gemacht werden.\u00a0<\/p>\n<h2>\u00a7 3 Preise \u2013 Zahlungsbedingungen<\/h2>\n<p>(1) Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere Preise \u201cab Werk\u201d unser Lager ausschlie\u00dflich Verpackung, die gesondert in Rechnung gestellt wird, und zuz\u00fcglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tag der Rechnungsstellung.<\/p>\n<p>(2) Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis in Vorkasse zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n<p>(3) Schecks, Wechsel oder die Abtretung von Forderungen gegen\u00fcber Dritten werden nur erf\u00fcllungshalber und nicht an Erf\u00fcllungs Statt angenommen. Wir sind zu einer Annahme nicht verpflichtet. Eine Annahme bedeutet keine Stundung der urspr\u00fcnglichen Forderung. Bei Zahlung durch \u00dcberweisung oder Scheck gilt der Wertstellungstag als Stichtag des Eingangs.<\/p>\n<p>(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. In diesen F\u00e4llen ist der Besteller auch zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.\u00a0<\/p>\n<h2>\u00a7 4 Lieferzeit \u2013 Rechte bei Verzug<\/h2>\n<p>(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung f\u00fcr unsere Lieferzeit ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p>(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.<\/p>\n<p>(3) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschlie\u00dflich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zuf\u00e4lligen Untergangs oder einer zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Besteller \u00fcber, in dem dieser in Annahmeverzug ger\u00e4t.<\/p>\n<p>(4) K\u00f6nnen wir unseren vertraglichen Pflichten infolge betriebsfremder, unvorhergesehener und unvermeidbarer Hindernisse, wie z.B. Arbeitsk\u00e4mpfe, Betriebsst\u00f6rungen, Rohstoffmangel oder sonstige Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, nicht nachkommen, ruhen unsere Verpflichtungen zur Erf\u00fcllung des Vertrages bis zur Beseitigung des Hindernisses. Dies gilt auch dann, wenn wir mit unserer Leistung bereits in Verzug sind. Wir sind verpflichtet, den Besteller vom Bestehen solcher Leistungshindernisse unverz\u00fcglich in Kenntnis zu setzen. Sollte ein solches Hindernis l\u00e4nger als 3 Monate bestehen, so sind beide Parteien zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt.\u00a0<\/p>\n<h2>\u00a7 5 Gefahren\u00fcbergang<\/h2>\n<p>(1) Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung \u201cab Werk\u201d unser Lager vereinbart. Die Gefahr geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller \u00fcber, in dem ihm von uns mitgeteilt wird da\u00df die Ware f\u00fcr ihn zur Abholung bereitgestellt ist bzw. dem Transporteur zum Versand \u00fcbergeben wurde.<\/p>\n<p>(2) Soweit wir auf Wunsch des Bestellers f\u00fcr den Versand Sorge tragen, erfolgt dies auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Die Wahl des Versandweges und der Versandart bleibt uns \u00fcberlassen, sofern hierf\u00fcr nicht ausdr\u00fccklich schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.\u00a0<\/p>\n<h2>\u00a7 6 M\u00e4ngelanspr\u00fcche<\/h2>\n<p>(1) Die M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach \u00a7 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheiten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist.<\/p>\n<p>(2) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, haben wir das Recht, zu w\u00e4hlen, ob wir die Nacherf\u00fcllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache leisten. Sind die Beseitigung des Mangels und die Lieferung einer mangelfreien Sache jeweils nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten m\u00f6glich, so haben wir das Recht, die Nacherf\u00fcllung zu verweigern.<\/p>\n<p>(3) Das Recht des Bestellers vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n<p>(4) F\u00fcr den Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Mangels gilt \u00a7 7.\u00a0<\/p>\n<h2>\u00a7 7 Schadensersatzanspr\u00fcche<\/h2>\n<p>(1) Unsere Haftung auf Schadensersatz in allen F\u00e4llen au\u00dfer denen nach \u00a7 4 (Verzug), gleichg\u00fcltig, ob aus vertraglichen oder au\u00dfervertraglichen Anspr\u00fcchen, richtet sich ausschlie\u00dflich nach den folgenden Bestimmungen.<\/p>\n<p>(2) Soweit wir einen Mangel des Liefergegenstands arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit des Liefergegenstands \u00fcbernommen haben, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz.<\/p>\n<p>(3) Weiterhin haften wir f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Pflichtverletzung unsererseits einschlie\u00dflich unserer Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n<p>(4) Wir haften au\u00dferdem nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzanspr\u00fcche geltend macht, die entweder auf einem vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Verhalten unsererseits, einschlie\u00dflich unserer Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen, beruhen oder darauf, dass wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. Soweit uns kein vors\u00e4tzliches Verhalten angelastet wird, ist unsere Schadensersatzhaftung in diesen F\u00e4llen jedoch auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Sch\u00e4den begrenzt. Sofern wir leicht fahrl\u00e4ssig eine im Rahmen des Vertrages wesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht f\u00fcr Sachsch\u00e4den grunds\u00e4tzlich auf die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflicht- \/ Produkthaftpflicht-Versicherung beschr\u00e4nkt. Wir sind bereit, dem Besteller auf Verlangen die H\u00f6he unserer Versicherungsdeckung nachzuweisen. Soweit die Versicherung keine Deckung gew\u00e4hrt, sind wir verpflichtet, selbst einzutreten.<\/p>\n<p>(5) Des weiteren haften wir nach den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes vom 15. Dezember 1989.<\/p>\n<p>(6) Im \u00fcbrigen ist unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen. Sofern sich aus obigen Abs\u00e4tzen 2 bis 5 nicht etwas anderes ergibt, haften wir daher nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (zum Beispiel entgangener Gewinn oder sonstige reine Verm\u00f6genssch\u00e4den des Bestellers), sowie f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche aus der Verletzung von Nebenpflichten, die sich aus einem Schuldverh\u00e4ltnis oder dem Gesetz ergeben (wie zum Beispiel fehlerhafte Beratung, Obhut oder Aufkl\u00e4rung, Konstruktion der Verpackung und Instruktion hinsichtlich der Handhabung) und f\u00fcr Anspr\u00fcche aus au\u00dfervertraglicher Haftung einschlie\u00dflich der Produkthaftung gem\u00e4\u00df \u00a7 823 BGB.\u00a0<\/p>\n<h2>\u00a7 8 Verj\u00e4hrung<\/h2>\n<p>(1) Der Nacherf\u00fcllungsanspruch wegen M\u00e4ngeln der Sache verj\u00e4hrt in 1 Jahr ab Gefahr\u00fcbergang (\u00a7 5 Abs. 1), es sei denn der Besteller macht Anspr\u00fcche auf Grund eines von uns arglistig verschwiegenen Mangels oder auf Grund einer von uns f\u00fcr einen l\u00e4ngeren Zeitraum \u00fcbernommenen Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Sache geltend.<\/p>\n<p>(2) R\u00fccktritt und Minderung wegen M\u00e4ngeln der Sache sind nach \u00a7 218 BGB unwirksam, wenn der Nacherf\u00fcllungsanspruch verj\u00e4hrt ist.<\/p>\n<p>(3) Die Verj\u00e4hrung von R\u00fcckgriffsanspr\u00fcchen nach den Vorschriften \u00fcber den Verbrauchsg\u00fcterkauf bleibt von den Abs\u00e4tzen 1 und 2 unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(4) F\u00fcr die Verj\u00e4hrung von Schadensersatzanspr\u00fcchen gilt folgendes:<\/p>\n<p>(a) Die Verj\u00e4hrungsfrist betr\u00e4gt 1 Jahr.<br \/>(b) Sie beginnt f\u00fcr Anspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln der Sache mit Gefahr\u00fcbergang (\u00a7 5 Abs.1)<br \/>(c) F\u00fcr alle anderen Anspr\u00fcche beginnt die Verj\u00e4hrungsfrist in dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Besteller von den den Anspruch begr\u00fcndenden Umst\u00e4nden und der Tatsache, dass wir Schuldner des Anspruches ist, Kenntnis erlangt hat oder h\u00e4tte erlangen k\u00f6nnen. Sie endet sp\u00e4testens mit Ablauf der gesetzlichen H\u00f6chstfristen des \u00a7 199 Abs. 2 und 3 BGB.<br \/>(d) Jedoch gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsvorschriften f\u00fcr alle Anspr\u00fcche wegen groben Verschuldens, der \u00dcbernahme einer Garantie, wegen der Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit, sowie f\u00fcr Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz.\u00a0<\/p>\n<h2>\u00a7 9 Eigentumsvorbehaltssicherung<\/h2>\n<p>(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung f\u00fcr unseren jeweiligen Forderungssaldo. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zur\u00fcckzunehmen. Wir sind nach R\u00fccknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserl\u00f6s ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers \u2013 abz\u00fcglich angemessener Verwertungskosten \u2013 anzurechnen.<\/p>\n<p>(2) Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern und den Abschlu\u00df einer derartigen Versicherung nachzuweisen. Der Besteller tritt hiermit an uns alle Anspr\u00fcche gegen den Versicherer insoweit ab, als die von uns gelieferte Ware betroffen ist.<\/p>\n<p>(3) Die Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung von Waren, auf welchen unser Eigentumsvorbehalt ruht, ist dem Besteller nicht gestattet. Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO erheben k\u00f6nnen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller f\u00fcr den uns entstandenen Ausfall.<\/p>\n<p>(4) Dem Besteller ist es gestattet, die Waren, auf welchen unser Eigentumsvorbehalt ruht, zu verarbeiten, umzubilden oder mit anderen Gegenst\u00e4nden zu verbinden. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Besteller wird stets f\u00fcr uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Ware (Rechnungsendbetrag einschl. MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehenden Sache gilt im \u00fcbrigen das gleiche wie f\u00fcr die unter Vorbehalt gelieferte Ware.<\/p>\n<p>(5) Wird die Ware mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Ware (Rechnungsendbetrag einschl. MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenst\u00e4nden zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, da\u00df die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, da\u00df der Besteller uns anteilm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum unentgeltlich f\u00fcr uns.<\/p>\n<p>(6) Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu verkaufen, er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he des Rechnungsendbetrages (einschlie\u00dflich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung erm\u00e4chtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erl\u00f6sen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, k\u00f6nnen wir verlangen, da\u00df der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.<\/p>\n<p>(7) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, dass der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% \u00fcbersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.\u00a0<\/p>\n<h2>\u00a7 10 Gerichtsstand \u2013 Erf\u00fcllungsort \u2013 anwendbares Recht<\/h2>\n<p>(1) Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Aus- und Durchf\u00fchrung des Auftrages ist unser Gesch\u00e4ftssitz, wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Sitzgericht zu verklagen.<\/p>\n<p>(2) Erf\u00fcllungsort ist unser Gesch\u00e4ftsitz.<\/p>\n<p>(3) Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/p>\n<p><input type=\"submit\" name=\"printCMSPage\" value=\"Seite drucken\" class=\"btn btn-secondary\" onclick=\"window.print()\" \/><\/section>\n[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen \u00a7 1 Allgemeines \u2013 Geltungsbereich \u2013 Schriftformerfordernis (1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich \u2013 auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Besteller. 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